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Modalitäten und Kosten

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Den Wunsch nach einem unverbindlichen Erstgespräch können Sie gerne telefonisch oder per E-mail an mich richten. Bitte hinterlassen Sie für den Fall, dass Sie mich nicht persönlich erreichen können, auf dem Anrufbeantworter deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit ich Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch gemeinsam mit Ihrem Kind vorschlagen kann.

Abrechnungsmöglichkeiten / Kosten

Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Voraussetzung ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt. Ob eine psychische Erkrankung besteht, wird während der ersten fünf Probesitzungen (probatorische Sitzungen) geklärt. Diese fünf ersten Sitzungen werden grundsätzlich ohne Antragstellung von der Krankenkasse übernommen. Dazu wird lediglich die Krankenversichertenkarte benötig. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren können sich auch selbst mit ihrer Krankenversichertenkarte anmelden.

Private Krankenversicherung
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden variieren. In einem Telefongespräch mit der Krankenkasse erfahren sie rasch, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch Therapeuten.

Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird. Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung pro 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €.

Beihilfeberechtigte
Die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in der Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.

Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird Ihnen von mir in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro Sitzung 100,55 €.

Finanzierung über das Jugendamt
Als betroffene Eltern haben Sie die Möglichkeit Ambulante Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) und Ambulante Psychotherapie als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes KJHG (SGB VIII) beim Jugendamt Ihrer Stadt- oder zuständige Kreisverwaltung zu beantragen.

Sollte ich Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten können, so muss Ihrerseits im Anschluss an meine Zusage für Ihren Wohnort
der zuständige Fachdienst kontaktiert werden:

• Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)
• Schulpsychologischer Dienst
• Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB)

Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch den Fachdienst werden Kosten vom Jugendamt übernommen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung suchen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern telefonisch zur Verfügung.

Beratung:
Die Kosten für Beratung werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und werden deshalb ausschließlich privat abgerechnet.
Sie betragen für eine Sitzung pro 50 Minuten 80,00 € inklusive MwSt.
In begründeten Fällen (Studierende, Erwerbslose) kann jedoch ein ermäßigtes Honorar vereinbart werden.

 So erreichen Sie mich
 Praxis für Kinder- und
 Jugendlichenpsychotherapie
 Fachrichtung: Verhaltenstherapie

 Andrea Kuhn
 Diplom Sozialpädagogin
 Kinder- und
 Jugendlichenpsychotherapeutin

 Friedlandplatz 21
 52511 Geilenkirchen

 Tel.: 0 24 51 - 48 49 688
 Fax: 0 24 51 - 48 49 689

 Sprechzeiten

 Montag: 08 - 14 Uhr

 Dienstag: 12 - 20 Uhr

 Mittwoch:
 09 - 12 Uhr  13 - 15 Uhr

 Donnerstag:
 08 - 12 Uhr  13 - 18 Uhr

 Freitag: 08 - 15 Uhr

 und nach Vereinbarung

 Telefonsprechzeit zur
 Terminvereinbarung:
 Donnerstag: 08 - 11:30 Uhr
 oder Nachricht 

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